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Photovoltaik für Kirchengemeinden

Immer mehr Kirchengemeinden installieren auf dem Dach der Kirche oder des Gemeindehauses Photovoltaik-Anlagen. Zu dem Thema ist jetzt ein überarbeiteter Leitfaden erscheinen, den Sie als PDF-Datei herunterladen können.

Leitfaden zur Photovoltaik für Kirchengemeinden als PDF-Datei herunterladen

Allgemeine Informationen zur Sonnenenergienutzung:
In einem Jahr strahlt die Sonne mehr als das 10.000-fache an Energie auf die Erde, als von der
gesamten Weltbevölkerung verbraucht wird. Die Sonnenstrahlung zählt zu den so genannten
regenerativen Energieträgern, d.h. zu den Energiequellen, die gemessen an menschlichen
Maßstäben unerschöpflich und erneuerbar sind.
Photovoltaikanlagen wandeln das Sonnenlicht in elektrische Energie um. Dadurch kann die
Energie der Sonne direkt zur Erzeugung von elektrischem Strom genutzt werden. Bereits
durch eine Photovoltaikanlage mit einer Nennleistung von 5 kWp (Kilowatt peak) und einer
Größe von ca. 50 m² kann in etwa der Strombedarf eines 4-köpfigen Haushaltes gedeckt
werden (ca. 4.300 kWh). Eine Anlage dieser Größe kann in vielen Fällen auf der Dachfläche
einer Kindertagesstätte, eines Kindergartens oder des Gemeindezentrums installiert werden.
Häufig stehen auch weitaus größere Flächen in der Gemeinde zur Verfügung. Pro
Quadratmeter Dachfläche können je nach Anlage und Einstrahlungsverhältnissen im
Durchschnitt etwa 100 kWh Strom im Jahr erzeugt werden. Diese ersparen der Umwelt die
Nutzung von ca. 26 Liter Heizöl oder 30 kg Steinkohle und somit die Entstehung von 57 kg
treibhausrelevantem Kohlendioxid (CO2). (Vgl.: Lüling, C. Architektur unter Strom, 2000,
S.39)
Als Kirchengemeinde können Sie Ihre vorhandenen Dachflächen zur umweltfreundlichen
Stromerzeugung selbst nutzen und damit Einkünfte durch die eigene Solarstromproduktion
generieren. Eine andere Möglichkeit Profite aus den vorhandenen Dachflächen zu
erwirtschaften ist die Verpachtung. Ab einer Mindestgröße von ca. 200 m² (Schrägdach) oder
600 m² (Flachdach) mieten Firmen diese Flächen an und installieren und betreiben
Photovoltaikanlagen. Darüber hinaus ist es denkbar, dass die Kirche die Dachflächen einem
Förderverein der Kirchengemeinde zur Verfügung stellt, der Anlagen errichtet und betreibt.
Die Kirchengemeinde profitiert von dem Imagegewinn und kann durch die installierten
Anlagen Pachteinnahmen verbuchen.
Der neue Leitfaden für die Solarstromproduktion in Kirchengemeinden erläutert auf sehr
anschauliche und verständliche Weise die Möglichkeiten der Nutzung von gemeindeeigenen
Dächern zur Solarstromerzeugung. Neben technischen Grundlagen werden die relevanten
Aspekte des Baus und der Installation sowie des Betriebes der Photovoltaik-Anlagen
dargestellt. Darüber hinaus geht der Leitfaden auf wirtschaftliche Fragen dieser Anlagen ein
und erläutert an einem konkreten Berechungsbeispiel die Wirtschaftlichkeit dieser Technik.
Außerdem ist im Leitfaden ein Musterpachtvertrag enthalten, der genutzt werden kann, um
kirchliche Dachflächen für eine PV-Nutzung zu verpachten.

Technische Aspekte:
Eine Photovoltaikanlage besteht aus den Solarmodulen, dem Befestigungssystem mit dem die
Module auf dem Dach installiert werden, der Verkabelung vom Dach zum Wechselrichter,
dem Wechselrichter (der den von den Modulen produzierten Gleichstrom in Wechselstrom
umwandelt), den Wechselstromkabeln zum Hausanschlusskasten und dem Einspeisezähler,
der neben dem Strombezugszähler im Hausanschlusskasten montiert wird.
Aus technischer Sicht ist die Vorraussetzung für die Installation von Photovoltaikanlagen
immer eine nach Süden, Südwesten oder Südosten ausgerichtete Dachfläche, mit einer
Dachneigung von ca. 20-40° (auf Flachdächern werden die Anlagen nach Süden ausgerichtet
und auf 30° aufgeständert). Verschattungen durch Bäume, Nachbarhäuser, Giebel, Gauben,
Kamine und Antennen sind zu vermeiden. Dieses mindert den Stromertrag der Anlage
deutlich.
Die Statik des Daches muss so ausgelegt sein, dass sie in der Lage ist eine zusätzlich Last von
16 – 21 kg/m² bei Flachdächern und etwa 85 – 140 kg/m² bei Flachdächern zu tragen. Im
Einzelfall muss eine statische Berechung durchgeführt werden.
Die Leistung einer Photovoltaikanlage wird in Kilowattpeak (kWp) angegeben. Sie beschreibt
die maximale Leistung. Pro kWp werden auf einem Schrägdach etwa 8 m² Fläche benötigt.
Auf einem Flachdach liegt der Flächenbedarf pro kWp bei ca. 25 - 30 m². Um zu vermeiden,
dass sich die Module der Anlage gegenseitig verschatten, muss ein Abstand zwischen den
Modulreihen gehalten werden.
Der Wartungsaufwand bei Photovoltaikanlagen ist sehr gering. Durch die Neigung der
Module wird ein Selbstreinigungseffekt erzielt. Bewegliche Teile sind nicht vorhanden.
Damit treten aufgrund mechanischer Einwirkungen keine Störungen auf.

Wirtschaftliche Aspekte:
Die Kosten für eine Photovoltaikanlage bewegen sich je nach Größe der Anlage und je
nachdem welche technischen Komponenten eingesetzt werden zwischen 3.200 und 3.500 €
netto pro KWp (3.808 und 4.165 € brutto).
Durch das Erneuerbare Energien Gesetzt (EEG) sind die Energieversorger verpflichtet, den
mit PV-Anlagen produzierten Solarstrom komplett abzukaufen. Je nach Anlagengröße sind
die zu zahlenden Beträge gestaffelt.

Leistungsbereich             Gebäudeanlagen/Vergütung
bis 30 kWp                    43,01 ct/kWh
30 - 100 kWp                40,91 ct/kWh
100 kWp - 1 MWp         39,58 ct/kWh
über 1 MW                     33,00 ct/kWh
Tabelle 1: Staffelung der Einspeisevergütung nach
Anlagengröße im Installationsjahr 2009


Die Höhe der Einspeisevergütung ist ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der PV-Anlage für
20 Jahre festgeschrieben. Die Höhe der Vergütung ist jedoch vom Installationsjahr abhängig.
Ab dem 01. Januar 2010 werden die Vergütungssätze für Neuanlagen mit jedem Jahr der
späteren Inbetriebnahme um 8 % gesenkt. Je nach Marktwachstum wird diese Degression um
einen Prozentpunkt erhöht oder verringert. Es ist also anzuraten möglichst schnell zu handeln,
um sich die hohen Vergütungssätze für die kommenden 20 Jahre zu sichern.
Die Finanzierung der Anlagen erfolgt über zinsgünstige Bundeskredite der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW), die sowohl für Kirchengemeinden als auch für Fördervereine nutzbar
sind.
Darüber hinaus können gerade Kirchengemeinden Spenden und Sponsorengelder für die
Installation solcher Anlagen anwerben. Dieses belegen auch die Beispiele von PV-Anlagen an
über 700 Kirchengebäuden, die im Rahmen des Programms “Kirchengemeinden für die
Sonnenenergie“ zwischen 1999 und 2001 in die Praxis umgesetzt wurden.

1. Die protestantische Kirchengemeinde Ludwigshafen- Rheingönheim hat z.B. Solaraktien
herausgegeben. Diese Aktien hatten einen eher symbolischen Wert von 2,2 Euro/Stück. Bei
den Geldgebern handelte es sich um reine Spender, die mit der Solaraktie ein ideelles
Zertifikat für ihre „gute Tat“ erhielten.
2. Die Kath. Kirchengemeinde St. Christophorus (Wolfsburg/ Niedersachsen) konnte drei
zahlungskräftige Spender für ihr Photovoltaikprojekt auf der KiTa Edith Stein gewinnen.
Neben der Stadt Wolfsburg haben die Stadtwerke Wolfsburg und das Bistum Hildesheim das
Projekt finanzkräftig unterstützt. Die Restfinanzierung erfolgte über Kleinspender und die
Kirchenkollekte.


Je nach Finanzierungsform, Eigenkapitalhöhe und Stromertrag ist bei Photovoltaikanlagen
mit einer Amortisationszeit des eingesetzten Kapitals von 12 – 14 Jahren auszugehen. Die
Finanzierung über Kredite erfolgt über einen Zeitraum von 20 Jahren. Nach dieser Zeit endet
auch die vom Gesetzgeber festgeschriebene Einspeisevergütung. Da die Anlagen jedoch über
eine tatsächliche Lebensdauer von bis zu 30 Jahren verfügen, kann der erzeugte Strom
entweder im Gebäude genutzt, oder weiterhin an den Energieversorger verkauft werden.
Durchschnittlich liegen die Renditeerwartungen von PV-Installationen zwischen 5 und 8%.

Steuerliche Aspekte:
Bei der Errichtung und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen müssen sich die Betreiber je
nach Größe der Anlagen mit Fragen der Umsatz-, Körperschafts- - und Gewerbesteuer
beschäftigen.
Der Leitfaden erläutert hierzu die wichtigsten Fragen und zeigt die für Kirchengemeinden
relevanten Betreibermodelle und deren steuerliche Aspekte auf. Darüber hinaus werden die
Möglichkeiten für die Rückforderung der Umsatzsteuer sowie Berechnungsbeispiele und
Mindestgrenzen für den steuerrelevanten „Betrieb gewerblicher Art“ aufgezeigt.

Zusammenfassung:
Die Nutzung von Solarstromanlagen kann auch für Kirchengemeinden eine wirtschaftlich
attraktive Form der Energieerzeugung darstellen.
Darüber hinaus sind mit der solaren Stromerzeugung weitere positive Aspekte verbunden. Die
Ausbeutung fossiler Energieträger wird vermieden und schädliche Emissionen werden
vermindert (vor allem Kohlendioxid, CO2). Darüber hinaus führt das Engagement der
Kirchengemeinden zu einer Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung bei den
Gemeindemitgliedern. Schließlich ergeben sich positive Arbeitsplatzeffekte für lokal
arbeitende Handwerksbetriebe und Installateure, welche die Anlagen bauen, warten und
Instand halten.